Das Paradox der Macht – wie der Staat durch Gewaltmonopol Frieden schafft und zugleich begrenzt werden muss.
1. Theoretische Grundlagen
Das Konzept des staatlichen Gewaltmonopols stellt einen Grundpfeiler moderner Staatlichkeit dar. Es bezeichnet das exklusive Recht des Staates auf die legitime Anwendung physischer Gewalt innerhalb eines definierten Territoriums. Max Weber definierte den modernen Staat entsprechend als "diejenige menschliche Gemeinschaft, welche innerhalb eines bestimmten Gebietes [...] das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit für sich (mit Erfolg) beansprucht" (Weber, 1919/1988). Diese Definition verdeutlicht den engen Zusammenhang zwischen Staatlichkeit und der Kontrolle über Gewaltmittel.
Die historische Entwicklung des staatlichen Gewaltmonopols ist eng mit der Entstehung des modernen Territorialstaats verbunden. Norbert Elias beschrieb diesen Prozess als Teil eines umfassenderen "Zivilisationsprozesses", in dem die Konzentration von Gewaltmitteln beim Staat mit einer zunehmenden Affektkontrolle der Individuen einherging (Elias, 1939/1997). Charles Tilly fasste diesen Zusammenhang prägnant zusammen: "War made the state, and the state made war" (Tilly, 1985). Die Notwendigkeit der Kriegsführung führte zur Zentralisierung von Ressourcen und Gewaltmitteln, was wiederum die Herausbildung moderner Staatsapparate beförderte.
Legitimationstheorien staatlicher Zwangsgewalt haben eine lange philosophische Tradition. Thomas Hobbes begründete in seinem "Leviathan" die Notwendigkeit eines mit absoluter Macht ausgestatteten Souveräns mit dem Naturzustand eines "Krieges aller gegen alle" (Hobbes, 1651/1996). John Locke entwickelte eine liberalere Variante, in der die Staatsgewalt durch Grundrechte der Bürger begrenzt wird (Locke, 1689/1988). Jean-Jacques Rousseau führte mit seiner Idee des "Gesellschaftsvertrags" eine demokratische Legitimation staatlicher Gewalt ein, indem er sie an den Gemeinwillen (volonté générale) band (Rousseau, 1762/1966).
In der modernen politischen Theorie wird das staatliche Gewaltmonopol überwiegend funktional begründet: Es dient der Friedenssicherung, dem Schutz von Rechten und der Ermöglichung gesellschaftlicher Kooperation. Jürgen Habermas betont, dass Recht und staatliche Gewalt in demokratischen Rechtsstaaten eine "Gleichursprünglichkeit" aufweisen: Das Recht legitimiert die Gewaltanwendung, während die Gewalt die Durchsetzung des Rechts garantiert (Habermas, 1992).